Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
der Finlandia-Reisen GmbH Zürich

Wir empfehlen Ihnen, die Reise- und Vertragsbedingungen und insbesondere die Informationen über die Reservations- und Annullationsbedingungen genau zu studieren, denn diese sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und der Finlandia-Reisen GmbH Zürich (des Weiteren kurz Finlandia-Reisen genannt).

1. Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen
Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen finden auf die von Finlandia-Reisen im eigenen Namen veranstalteten Reisen Anwendung.

Wenn Finlandia-Reisen Ihnen Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern oder Leistungserbringern wie Fluggesellschaften, Schifffahrtsunternehmen, Unterkunftsanbieter usw. vermittelt, finden deren Allgemeinen Vertragsbedingungen auf die gebuchten Leistungen Anwendung. Bei der Vermittlung von Leistungen dieser Unternehmen bucht Finlandia-Reisen die Leistungen in Ihrem Namen und Sie schliessen mit den von Ihnen ausgewählten Unternehmen direkt die Verträge ab. Diese AGBs enthalten auch wichtige Hinweise zu dieser Vermittlertätigkeit und den Verträgen mit den betreffenden Leistungserbringern.

2. Reisevorschläge und Vertragsabschluss
2.1 Reisevorschläge
Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass zahlreiche Flüge, Hotels und Arrangements oft schon frühzeitig ausverkauft sein können. Es liegt deshalb in Ihrem eigenen Interesse, sich so früh wie möglich für eine Reise anzumelden, was auch in Form einer vorerst provisorischen Reservierung erfolgen kann.

Auf Ihren Wunsch hin stellt Finlandia-Reisen Ihnen einen unverbindlichen Reisevorschlag zusammen. Dieser Reisevorschlag ist kein verbindliches Angebot seitens Finlandia-Reisen. Das heisst, die im Reisevorschlag enthaltenen Leistungen, Daten und Preise sind unverbindlich. Massgebend sind die bei Buchung aktuellen Daten und Preise usw. (siehe Ziffer 2.2). – Davon ausgenommen sind die im Reisevorschlag ausdrücklich mit «OK» oder «OP» gekennzeichneten Leistungen. Diese sind für Sie provisorisch gebucht worden. In diesem Falle finden Sie im Reisevorschlag auch die Frist, bis wann die Reservation Gültigkeit hat (und nach diesem Datum verfällt) oder aber bis zu welchem Datum die Leistung kostenlos storniert werden kann (und ohne Stornierung definitiv wird).

Finlandia-Reisen kann Ihnen für die Beratung und Ausarbeitung von Reisevorschlägen eine angemessene Beratungsgebühr in Rechnung stellen. Diese wird Ihnen anlässlich der Beratung mitgeteilt. Sollte dies unterlassen werden, kommt die Grundgebühr von Fr. 150.00 zur Anwendung. Die Beratungsgebühr ist im Zeitpunkt des Beratungsgespräches bezahlbar. Bei einer nachfolgenden Buchung einer Finlandia-Reisen Reise wird die bezahlte Bearbeitungsgebühr vom Endpreis in Abzug gebracht, sofern der Gesamtbetrag der Reise mindestens Fr. 500.00 beträgt (ohne Versicherungsleistungen, Visa-Kosten usw.).

Reiseausschreibungen usw. auf der Internetseite von Finlandia-Reisen sind keine verbindlichen Angebote. Diese können jederzeit geändert oder von der Seite genommen werden.

2.2 Vertragsabschluss
Indem Sie Finlandia-Reisen beauftragen, die im Reisevorschlag enthaltenen Leistungen zu buchen, unterbreiten Sie Finlandia-Reisen ein definitives Angebot, an welches Sie 10 Tage gebunden sind. Innert dieser Frist wird Ihnen Finlandia-Reisen die Reise bestätigen, wodurch der Vertrag definitiv abgeschlossen ist oder Ihnen allfällige Änderungen unterbreiten.

2.3 Sonderwünsche
Wenn Sie Sonderwünsche haben oder besondere Leistungen (z.B. benötigte Assistenz beim Fliegen oder behindertengerechte Zimmer usw.) benötigen, so informieren Sie Finlandia-Reisen während der Beratung und vor Ausarbeitung von Reisevorschlägen. Werden Sonderwünsche, benötigte Unterstützung usw. erst danach mitgeteilt, muss unter Umständen der Reisevorschlag neu ausarbeitet werden. Erfolgt die Information erst nach Vertragsabschluss (Buchung), kann es sein, dass diese nicht erfüllt werden können oder nur gegen Zahlung eines Aufpreises usw. Eine allfällige Stornierung Ihrer Buchung kann Stornokosten nach Ziffer 4 mit sich bringen.

2.4 Teilnehmernamen und Reisedokumente
Sie sollten bereits zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage resp. während der Beratung die Vor- und Familienamen sowie die Geburtsdaten aller Teilnehmer angeben und zwar wortwörtlich, wie sie im für die Reise verwendeten Personaldokument (Identitätskarte, Pass) geschrieben sind. Finlandia-Reisen benötigt diese Angaben, um die Leistungen korrekt buchen zu können. Behörden können die Ein- oder Durchreise verweigern, wenn die Namen in den Reiseunterlagen, Flugscheinen usw. nicht mit den Namen im mitgeführten Personaldokument übereinstimmen. Leistungserbringer können diesfalls ihre Leistungen verweigern. Nicht bezogene Leistungen werden nicht rückerstattet.

Gleiches gilt für Reisedokumente, welche zusätzlich zum Personaldokument (Pass, Identitätskarte) mitgeführt werden müssen, wie z.B. Visa, Zertifikate aller Art usw. Die Angaben auf diesen Dokumenten müssen mit den Angaben im Personaldokument wortwörtlich übereinstimmen.

2.5 Gesundheitsbestimmungen
Alle Transit- und Destinationsländer haben aufgrund der epidemiologischen Lage und anderer Gründe Einreise-, Gesundheits- und Verhaltensvorschriften erlassen. Diese können auch kurzfristig ändern. Sie und die Mitreisenden sind selbst dafür verantwortlich, dass Sie diese Vorschriften einhalten können und die vorgeschriebenen Vorkehrungen (wie z.B. Einholen der vorgeschriebenen Zertifikate, Impfungen usw.) rechtzeitig treffen. Allfällige Verhaltensvorschriften (z.B. Mund-Nasen-Schutz) sind gemäss den staatlichen Vorgaben und den Schutzkonzepten der Leistungserbringer zu erfüllen. Eine Annullierung der Reise aufgrund solcher Vorschriften und Vorgaben, richtet sich nach Ziffer 4 und führt zu Annullierungskosten.

Wird bei der Rückreise für die Einreise ins Wohnsitzland oder den Transit ein bestimmter Nachweis verlangt (z.B. Gesundheitstest), sind Sie selbst dafür verantwortlich, diesen rechtzeitig vor Beginn der Rückreise einzuholen.

3. Reisepreise und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise in Schweizer Franken.
Falls nicht speziell erwähnt, verstehen sich unsere Preise pro Person in Schweizer Franken.

3.2 Reservationsgebühren
Für Flugreservationen in Europa zu publizierten Flugtarifen erhebt Finlandia-Reisen je nach Destination eine Reservationsgebühr von CHF 50.– bis CHF 80.– pro Person.

Für folgende Reiseleistungen erhebt Finlandia-Reisen Reservationsgebühren:
CHF 10.– bis CHF 20.– pro Hotelreservation
CHF 20.– bis CHF 30.– pro Bahnreise
CHF 30.– bis CHF 50.– pro Fährschiffsreservation
CHF 50.– bis CHF 90.– pro Autoreisezugreservation
CHF 30.– für Einzelleistungen wie Operntickets, o.ä.
CHF 50.– bis CHF 80. – pro Ferienhausbuchung
CHF 50.– Finlandia-Blockhäuser ohne Arrangement (bei Arrangements mit Flug und Mietwagen oder Fähranreise ab/ bis Deutschland wird keine Reservationsgebühr erhoben)

3.3 Reservationsgebühren von Veranstaltern, Transportunternehmen usw.
Zusätzlich können Reservationsgebühren der einzelnen Veranstalter, Transportunternehmen und anderen Leistungserbringer anfallen, die Ihnen zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Auch bei kurzfristigen Buchungen können Spesen entstehen, die von Finlandia-Reisen in Rechnung gestellt werden.

3.4 Zahlungsbedingungen
3.4.1 Finlandia-Reisen Arrangements
Bei Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Mindest-Anzahlung von CHF 300.– pro Person zu leisten. Die Höhe der Anzahlung ist vom Gesamtpreis der Buchung abhängig. Bei Flugscheinen, die sofort bei Buchung ausgestellt werden müssen, werden die Flugkosten zusätzlich zum Anzahlungsbetrag verlangt. Gleichfalls sind allfällige Versicherungsprämien mit der Anzahlung zu bezahlen.

Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Abreise zahlbar oder bei kurzfristigen Buchungen (30 oder weniger Tage vor Reisebeginn) sofort bei Erhalt der Rechnung. Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer vollständigen Zahlung ca. 10 Tage vor Abreise zugestellt oder ausgehändigt. Erfolgt die Bezahlung nicht fristgerecht, ist Finlandia-Reisen berechtigt, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, die Reise als annulliert zu betrachten und die Annullierungskosten nach Ziffer 4 in Rechnung zu stellen.

3.4.2 Vermittelte Leistungen
Bei vermittelten Leistungen sind die Zahlungsbedingungen der vermittelten Unternehmen massgebend. Da Finlandia-Reisen in der Regel diese Leistungen im Voraus bezahlen muss, stellt Finlandia-Reisen diese Kosten bei Buchung in Rechnung, spätestens 40 Tage vor Abreise, zahlbar sofort bei Erhalt. Nichtfristgerechte Bezahlung wird von den vermittelten Unternehmen als Stornierung angesehen und diese verrechnen die entsprechenden Stornokosten, welche Finlandia-Reisen Ihnen weiterbelastet.

3.5 Preisänderungen
3.5.1 Preiseänderungen bei Finlandia-Reisen Reisen In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die von Finlandia-Reisen angegebenen Preise nach Vertragsabschluss erhöht werden müssen, wie z.B. bei Preiserhöhungen von Transportgesellschaften (z.B. Treibstoffzuschläge bei Fluggesellschaften und Reedereien), bei Erhöhung der Flughafentaxen, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Sicherheitsgebühren, Mehrwertsteuererhöhungen und dergleichen, sowie bei Wechselkursänderungen. Falls die Hotelzimmer zu den Vertragspreisen bereits ausgebucht sind oder die Preise plötzlich z.B. wegen höheren Steuern erhöht wurden, werden die Kunden informiert und je nach Möglichkeit von Finlandia-Reisen Alternativen angeboten. Falls Finlandia-Reisen die angegebenen Preise aus den erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens dreissig Tage vor Abreise bekanntgegeben. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% bezogen auf den Gesamtpreis, stehen Ihnen die Rechte nach Art. 10 Bundesgesetz über Pauschalreisen zu.

3.5.2 Preisänderungen von vermittelten Leistungen
Preisänderungen von vermittelten Leistungen richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der betreffenden Unternehmen. Darauf hat Finlandia-Reisen keinen Einfluss.

4. Sie ändern Ihre Buchung oder treten vom Vertrag zurück (Änderungen und Rücktrittsbedingungen)
4.1 Bearbeitungsgebühren bei Finlandia-Reisen Arrangements
Bis zu Beginn der Annullierungsfristen (siehe 4.2) erheben wir für Annullierungen und Änderungen Bearbeitungsgebühren von CHF 100.– pro Person, jedoch maximal CHF 200.– pro Auftrag. Die Beratungs- (Ziffer 2.1) und Buchungsgebühren (Ziffer 3.2) sind zu zusätzlich bezahlen.

4.2 Annullierungskosten bei Finlandia-Reisen Arrangements
Bei Annullierung oder Änderungen von Pauschalreisen und den weiteren nachfolgend aufgeführten Leistungen von Finlandia-Reisen werden Ihnen zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 4.1) sowie den Beratungs- und Reservationsgebühren (Ziffer 2.1 und 3.2) zusätzlich die nachfolgenden Annullierungskosten in Prozenten des Reisepreises (ohne Preis der Flugtickets) zuzüglich Flugtickets in Rechnung gestellt:
Bis 60 Tage vor Abreise > Preis des ausgestellten Flugtickets
60 – 31 Tage vor Abreise > 10% des Reisepreises + Preis des ausgestellten Flugtickets
30 – 16 Tage vor Abreise > 50% des Reisepreises + Preis des ausgestellten Flugtickets
15 – 5 Tage vor Abreise > 80% des Reisepreises + Preis des ausgestellten Flugtickets (maximal Gesamtpreis der Reise)
4 – 0 Tage vor Abreise > 100%

Bei Blockhausmieten aus dem Blockhausangebot von Finlandia-Reisen (s. www.finlandia-reisen.ch > Finlandia-Blockhäuser) gelten zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren die folgenden Annullationsbestimmungen:
60 – 46 Tage vor Mietbeginn > 25% des Mietpreises
45 – 31 Tage vor Mietbeginn > 50% des Mietpreises
30 – 0 Tage vor Mietbeginn > 100% des Mietpreises

Bei Wohnmobilmieten aus dem Angebot von Finlandia-Reisen gelten zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren die folgenden Annullationsbestimmungen:
29 – 22 Tage vor Mietbeginn > 25% des Mietpreises
21 – 16 Tage vor Mietbeginn > 50% des Mietpreises
15 – 0 Tage vor Mietbeginn > 100% des Mietpreises

4.3 Besondere Annullierungskosten
Für Sport- und Erlebniswochen (z.B. Husky- oder Langlauftouren, etc.), Russland- und Baltikum-Reisen sowie von Schiffsreisen (z.B. Göta-Kanal und Hurtigruten) gelten die Bestimmungen der betreffenden Anbieter.

Unter Umständen mietet Finlandia-Reisen Ihren Hotelaufenthalt, Ihr Blockhaus über Vermittlungsbüros, sodass deren Bedingungen zur Anwendung kommen.

4.4 Linienflüge
Für alle Linienflüge gelten die entsprechenden Annullierungsbedingungen der Fluggesellschaften. Annullationen nach Ticketausstellung sind generell nicht möglich, es entstehen 100% Kosten.

4.5 Annullierung infolge verspäteter Visa, Impfungen usw.
Muss die Reise annulliert werden, weil Pass, Visa oder andere Bewilligungen, Zertifikate nicht oder verspätet ausgestellt werden resp. eintreffen, Pässe nicht über die vorgeschriebene Gültigkeitsdauer verfügen, Impfungen usw. verspätet vorgenommen werden usw., die Reisenden nicht die vorgeschriebenen Gesundheits- oder epidemiologischen Bedingungen erfüllen, werden die normalen Annullierungskosten in Rechnung gestellt.

4.6 Kleine Änderungen
Bei kleinen Änderungen, welche Finlandia-Reisen in Rechnung gestellt werden, verrechnet Finlandia-Reisen die effektiven Kosten und die Bearbeitungsgebühr nach Ziffer 4.1.

4.7 Ihre Mitteilung der Änderungen resp. Annullierung
Ihre Mitteilung der Änderung resp. Stornierung muss Finlandia-Reisen per E-Mail oder Post übermittelt werden. Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer Mitteilung zu den normalen Bürozeiten. Trifft die Mitteilung an einem Samstag, Sonntag, allgemeinen Feiertag oder ausserhalb der normalen Bürozeiten bei Finlandia-Reisen ein, ist der nächste ordentliche Werktag massgebend. Diese Regelung gilt auch für Mitteilung auf dem Telefonbeantworter oder digitalen Medien aller Art, diese sind per E-Mail oder Post zu bestätigen. In diesen Fällen ist der Eingang der E-Mail resp. der Post zur Berechnung der Frist massgebend.

4.8 Änderungen und Annullierungen von vermittelten Leistungen
Bei vermittelten Leistungen richten sich die Folgen einer Änderung oder Annullierung nach den Vertragsbedingungen des betreffenden Unternehmens. In der Regel behandeln vermittelte Unternehmen eine Änderung als Stornierung mit Neuanmeldung, sodass sowohl die Stornokosten sowie die Kosten der neu gebuchten Leistungen zu bezahlen sind.

5. Programm- und Leistungsänderungen seitens Finlandia-Reisen vor Abreise
Finlandia-Reisen behält sich das Recht vor, Programm- und Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss vorzunehmen, wenn Ereignisse höherer Gewalt oder andere zwingende Gründe wie behördliche Anordnungen und Massnahmen, Naturereignisse, Streiks usw. dies erfordern. Finlandia-Reisen wird Sie so bald als möglich darüber und die Folgen auf den Preis informieren, und wenn möglich, angemessene Ersatzleistungen anbieten. Sollte ein wesentlicher Vertragspunkt erheblich geändert werden, so stehen Ihnen die Rechte von Art. 10 des Bundesgesetzes über Pauschalreisen zu.

Finlandia-Reisen macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass bestehende oder neu eingeführte gesundheitliche, epidemiologische Massnahmen der Schweiz, der Destinations- und Transitländer, der Leistungserbringer oder der Finlandia-Reisen nicht zur kostenlosen Stornierung berechtigen. Einzige Ausnahme sind Massnahmen, welche eine korrekte Vertragserfüllung verhindern und eine wesentliche Vertragsänderung darstellen.

6. Absage einer Reise durch Finlandia-Reisen
6.1 Verhalten des Teilnehmenden
Finlandia-Reisen ist berechtigt, einen Teilnehmer/eine Teilnehmerin vor Beginn der Reise von der Teilnahme auszuschliessen, wenn dieser/diese durch Handlungen oder Unterlassungen hierzu Anlass gibt (z.B. Weigerung behördliche Massnahmen oder Schutz- und Hygienekonzepte, Weisungen von Finlandia-Reisen oder der Leistungserbringer zu befolgen usw.). Es sind die unter Ziffer 4 genannten Bearbeitungsgebühren und Stornokosten zu bezahlen. Finlandia-Reisen behält sich weitere Schadenersatzforderungen vor.

6.2 Mindestteilnehmerzahl
Es ist möglich, dass für von Finlandia-Reisen angebotenen Reisen eine Mindestteilnehmerzahl gilt, welche Sie der jeweiligen Ausschreibung entnehmen können. Beteiligen sich weniger als die vorgesehenen Mindestteilnehmer, kann Finlandia-Reisen die Reise bis spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Beginn absagen. Der bezahlte Reisepreis wird rückerstattet (Versicherungsprämien bleiben geschuldet resp. werden nicht rückerstattet).

Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

6.3 Weitere Absagegründe
Finlandia-Reisen behält sich das Recht vor, aus anderen Gründen die Reise zu annullieren, wenn diese die Durchführung erheblich erschweren oder verunmöglichen.

7. Programmänderungen oder Leistungsausfälle während der Reise, Reiseabbruch durch Finlandia-Reisen
7.1 Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise
Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden müssen, wird Finlandia-Reisen, die Reiseleitung oder der Leistungserbringer bemüht sein, innert angemessener Frist für Abhilfe zu sorgen. Sollte keine Abhilfe erfolgen oder nicht genügend sein und wirkt sich diese Änderung auf einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise aus, vergütet Ihnen Finlandia-Reisen den Minderwert zwischen der versprochenen und der erbrachten Reiseleistung. 

Vorbehalten bleiben Fälle höherer Gewalt oder wenn die Abhilfe unverhältnismässige Kosten oder Aufwand begründen würde. In diesen Fällen ist Finlandia-Reisen nicht zur Abhilfe verpflichtet. Finlandia-Reisen vergütet den Teilnehmern nicht erbrachte Leistungen, sofern sie Finlandia-Reisen nicht belastet werden resp. von den Leistungserbringern zurückbezahlt werden und es sich nicht um Kleinstbeträge handelt oder der Rückzahlung gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

7.2 Reiseabbruch durch Finlandia-Reisen
Falls eine Reise wegen höherer Gewalt (z. B. infolge einer Naturkatastrophe, einem Erdbeben oder einer Überschwemmung und den Folgen daraus), aus Sicherheitsgründen (z. B. wegen Krieg, Bürgerkrieg, politischer Unruhen oder Katastrophen aller Art, Gesundheitslage), aufgrund behördlicher Massnahmen oder Streiks vorzeitig abgebrochen werden muss, bleibt der Reisepreis vollumfänglich geschuldet. Finlandia-Reisen vergütet nicht erbrachte Leistungen, sofern sie Finlandia-Reisen nicht belastet werden, resp. von den Leistungserbringern zurückbezahlt werden und es sich nicht um Kleinstbeträge handelt oder der Rückzahlung gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

8. Abbruch der Reise durch den Teilnehmer, nicht bezogene Leistungen
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen oder einzelne Leistungen nicht beziehen, kann der Preis für das Arrangement oder die nicht bezogene Leistung nicht rückerstattet werden.

Soweit möglich, wird Ihnen Finlandia-Reisen oder der Leistungserbringer bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Ihren Lasten.

9. Beanstandungen
9.1 Beanstandungen und Rügepflicht
Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich dem örtlichen Leistungsträger bekanntgeben und Abhilfe verlangen. Wenn keine angemessene Abhilfe erfolgt, bitten wir Sie sich bei Finlandia-Reisen zu melden (Angaben in den Reiseunterlagen). Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche. Der Leistungsträger ist nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche im Namen von Finlandia-Reisen anzuerkennen.

9.2 Anmeldung von Forderungen
Ihre Beanstandungen und die Bestätigung des Leistungsträgers ist spätestens innerhalb von 30 Tagen nach der vereinbarten Beendigung Ihrer Reise schriftlich bei Finlandia-Reisen geltend zu machen. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, verwirken Sie sämtliche Ansprüche.

10. Haftung von Finlandia-Reisen
10.1 Allgemein
Finlandia-Reisen entschädigt Sie für den Ausfall oder die mangelhafte Erbringung vereinbarter Leistungen oder für Ihnen zusätzlich entstandene Kosten (unter Vorbehalt von Ziffer 7.1 Abs. 2 und 7.2) soweit es dem örtlichen Leistungsträger oder Finlandia-Reisen nicht möglich war, Ihnen vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und kein eigenes Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist auf den Arrangementpreis beschränkt.

10.2 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse
10.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Finlandia-Reisen haftet, sofern internationale Abkommen Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung enthalten, nur in Rahmen derselben. Solch internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (Luftverkehr, Schifffahrt etc.). Gleiches gilt, wenn auf internationale Abkommen beruhende Gesetze mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen zur Anwendung gelangen oder nationale Gesetze solche Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse vorsehen.

10.2.2 Haftungsausschlüsse
Finlandia-Reisen haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
– auf Versäumnisse und Verschulden Ihrerseits vor oder während der Reise (z.B. nicht Befolgen von Schutzkonzepten, mangelnde Reisepapiere, fehlende Zertifikate, Nichtbefolgen von Weisungen usw.);
– auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
– auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Finlandia-Reisen, der Vermittler, die Reiseleitung oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.

Hinweis zu Foto-, Videoausrüstung, Smartphones und andere technische Geräte, Kreditkarten usw.: Sie sind selbst für die Handhabung, Aufbewahrung usw. dieser Geräte, Kreditkarten verantwortlich. Diese dürfen insbesondere nicht unbeaufsichtigt liegen gelassen werden. Während des Transports, z.B. bei Ausflügen, sind diese Geräte sicher zu verstauen. Sie sind vor Witterungseinflüssen zu schützen. Finlandia-Reisen haftet nicht für Schäden an Ihrer Ausrüstung, Smartphones und anderen technischen Geräten oder Missbrauch usw. Ihrer Kreditkarten usw. oder im Falle von Diebstahl.

In diesen Fällen ist jegliche Haftung von Finlandia-Reisen ausgeschlossen.

10.2.3 Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen
Für Personenschäden wie Tod, Körperverletzung oder Erkrankungen während der Reise zufolge der Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, haftet Finlandia-Reisen, sofern die Schäden durch Finlandia-Reisen, die Reiseleitung, oder seine Dienstleistungsträger oder eine andere Person, für welche Finlandia-Reisen einzustehen hat, verschuldet wurden und der Teilnehmer das Verschulden nachweisen kann.

Vorbehalten bleiben Ziffer 10.2.1 f. sowie vorliegende Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen.

10.2.4 Sach- und Vermögensschäden
Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Finlandia-Reisen auf maximal den zweifachen Arrangementpreis beschränkt. Liegt Absicht oder grobe Fahrlässigkeit vor, fällt die Haftungsbeschränkung dahin. Wobei der Teilnehmer das Verschulden nachweisen muss.

Vorbehalten bleiben Ziffer 10.2.1 f. sowie vorliegende Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen. 

10.3 Veranstaltungen und Ausflüge während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können unter Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind.

Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. In diesen Fällen schliessen Sie den Vertrag direkt mit dem Leistungsanbieter (Fremdleistung) ab und Finlandia-Reisen ist nicht Ihre Vertragspartei. Die Haftung von Finlandia-Reisen ist ausgeschlossen.

10.4 Ausservertragliche und quasi-vertragliche Haftung
Die ausservertragliche und quasi-vertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen und internationalen Abkommen. Bei anderen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis/Person je Teilnehmer beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze, nationale Gesetze oder diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.

Die ausservertragliche und quasi-vertragliche Haftung kann keine weitergehende Haftung als die vertragliche Haftung begründen.

11. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen dringend, für einen genügenden Versicherungsschutz zu sorgen. Überprüfen Sie, ob Sie über eine Annullationskostenversicherung/ Reiserücktrittsversicherung verfügen und ob Sie genügend gegen Unfall und Krankheit im Ausland (einschliesslich der Rückführungskosten) versichert sind. Über Finlandia-Reisen können Sie entsprechende Reiseversicherungen abschliessen.

12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Informationen

In den Ausschreibungsunterlagen zur Buchung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreise- und Gesundheitsvorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger.

Allgemeine Informationen für Schweizer Bürger: Für Reisen nach Finnland, Schweden, Norwegen, Dänemark, Estland, Lettland und Litauen benötigen Schweizer Bürger eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Reisepass (abgelaufene Dokumente werden nicht akzeptiert). Für Reisen nach Russland ist nebst einem mindestens sechs Monate über die Rückreise hinaus gültigen Reisepass ein Visum erforderlich, welches mindestens ein Monat vor Reisebeginn vom Reisenden selbst einzuholen ist. Stand der Angaben 01.02.2022.

Bürger anderer Nationen erkundigen sich bei der entsprechenden Botschaft nach den Einreisebestimmungen.

12.2 Schengen Staaten
Wenn Sie als Bürger eines Schengen Staates von einem Schengen Staat in einen anderen Schengen Staat einreisen, werden keine systematischen Kontrollen der Reisepapiere vorgenommen. Gleichwohl müssen Sie sich jederzeit mit den vorgeschriebenen Reisepapieren ausweisen können. Das heisst, Sie haben den vorgeschriebenen Personalausweis und weitere vorgeschriebene Dokumente wie Zertifikate usw. jederzeit mit sich zu führen und bei Kontrollen z.B. bei der Einreise, etc. vorzuweisen. Aufgrund der epidemiologischen Lage können jederzeit besondere Einreise- und Gesundheitsbestimmungen bestehen, die den normalen Schengen Regeln vorgehen.

12.3 Epidemiologische Lage

Finlandia-Reisen weist ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der epidemiologischen Lage die Schweiz, Transit- wie Destinationsländer besondere Vorschriften zur Ein- und Durchreise erlassen können oder erlassen haben. Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmer die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um diese Bestimmungen einhalten zu können. Dies betrifft z.B. Impfungen, Zertifikate usw., das Mitführen der vorgeschriebenen Dokumente und Unterlagen usw. Bei elektronisch gespeicherten Dokumenten und Unterlagen ist daran zu denken, dass u.U. bei Kontrollen keine Telefon-/WLAN-Verbindung besteht resp. die Akkus des Gerätes genügend geladen sein müssen.

Sind für die Rückreise (Ausreise aus Destinationsland, Einreise in Transit- oder Wohnsitzland) solche Bestimmungen einzuhalten, sind die Teilnehmer für die Einhaltung dieser Bestimmung verantwortlich. Allfällige Kosten gehen zu Lasten der Teilnehmer.

Sollte eine Teilnahme unter der Bedingung einer regelmässigen oder einmaligen Testung usw. während der Reise, möglich sein, wird das Reiseprogramm nicht geändert, sondern wie vereinbart durchgeführt. Der entsprechende Teilnehmer ist selbst verantwortlich, die vorgeschriebenen Tests usw. durchführen zu lassen. Entsprechende Kosten gehen zu seinen Lasten. Für nicht bezogene Leistungen gilt Ziffer 8. Absatz 1.

12.4 Selbstverantwortung
Die Einholung der notwendigen Reisedokumente, Zertifikate usw. und Visa liegt in der alleinigen Verantwortung des Reisenden.

Sollte ein Reisedokument, Zertifikat usw. nicht erhältlich sein oder zu spät ausgestellt werden und Sie die Reise in der Folge absagen müssen, gelten die obigen Annullierungsbestimmungen.

Die Reisenden sind selbst für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits-, Zoll- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor der Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.

12.5 Einreiseverweigerung
Finlandia-Reisen macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie Finlandia-Reisen ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen der Einfuhr verbotener Waren hin. Der Reisepreis wird in diesem Fall nicht zurückbezahlt.

13. Rückbestätigung von Flügen
Bei unbegleiteten Reisen sind Sie für die Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruchs führen; allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

14. Datenschutz
14.1 Ihre Daten und Daten der Mitreisenden
Finlandia-Reisen benötigt von Ihnen und den Mitreisenden verschiedene Daten (wie vollständiger Vor- und Nachname laut Pass/ ID, Geburtsdatum, Nationalitäten, je nach Reiseziel (z.B. Russland) sämtliche Passdaten wie Geburtsort, Passnummer etc., Adresse, Telefonnummer, gebuchte Reiseleistungen, Sonderwünsche, E-Mail-Adresse, ggf. Fahrausweisnummer und Kreditkartennummer, Autokennzeichen usw.) zur korrekten Vertragsabwicklung. Finlandia-Reisen untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz. Finlandia-Reisen verpflichtet, Ihre Daten sicher aufzubewahren und speichert sie in der Schweiz.

14.2 Übermittlung an Leistungsträger und Behörden
Wir werden Ihre Daten, soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, an die Leistungserbringer weiterleiten. Diese können sich im Ausland befinden, wo der Datenschutz u.U. nicht schweizerischem Standard entspricht. Die Leistungserbringer bearbeiten Ihre Daten in eigener Verantwortung.

Sowohl Finlandia-Reisen wie die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten von Ihnen an (ausländische) Behörden weiterzuleiten. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Fluggesellschaften, Hotels und andere Anbieter von Unterkünften.

14.3 Besonders schützenswerte Personendaten
Je nach gebuchten Leistungen kann es sein, dass Sie uns besonders schützenswerte Personendaten von sich aus übermitteln. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches u.U. auf die Weltanschauung oder Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Solche Daten werden in der Regel an Leistungserbringer für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Umständen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlichen Anordnungen staatlichen Stellen bekannt gegeben. Indem Sie uns solche Angaben machen, ermächtigen Sie uns ausdrücklich, dass wir diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden dürfen.

14.4 Informationen über unsere Angebote
Wir werden uns erlauben, Sie in Zukunft über unsere Programme und Reisen zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst über info@finlandia-reisen.ch abzubestellen.

14.5 Durchsetzung von Rechten
Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und Dritte zur Durchsetzung unserer berechtigten Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf eine Straftat.

14.6 Fragen zum Datenschutz
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht in die bei uns gespeicherten Daten nehmen oder unseren Informationsdienst abbestellen möchten, wenden Sie sich bitte an info@finlandia-reisen.ch .

15. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie sich an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche wenden. Dieser ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Finlandia-Reisen bzw. Ihrem Reisebüro Sie zu beraten und eine faire Einigung zu erzielen.

Die Adresse des Ombudsmanns lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der Finlandia-Reisen GmbH Zürich ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

Vorstehender Absatz steht unter Vorbehalt zwingend anwendbarer Bestimmungen in internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen.

Finlandia-Reisen GmbH Zürich
Uetlibergstrasse 178
CH-8045 Zürich
Tel.: + 41 (0)44 / 242 22 88 und +41 (0)76/ 802 00 88
Email: info@finlandia-reisen.ch
www.finlandia-reisen.ch

Finlandia-Reisen ist Teilnehmer des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Der Garantiefonds garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer einbezahlten Beträge einer Pauschalreise sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie unter: www.garantiefonds.ch